Häufig gestellte Fragen

Viele typische Fragen und Bedenken ähneln sich, hier finden Sie eine kleine Zusammenstellung beliebter Themen und Nachfragen, auf welche unsere Mitarbeiter immer wieder stoßen. Ihr Anliegen war nicht dabei? Über unser Kontaktformular erreichen Sie einen passenden Ansprechpartner, wir helfen gerne.

Voraussetzungen

Wann ist eine Fläche für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage geeignet?

Solarparks bauen wir nicht einfach ins nächste Stadtzentrum, er liegt bewusst abgelegen und am besten auf schlechtem oder nicht anders nutzbarem Gelände. Militärflughäfen, verfallene Fabrikgelände oder eine zugeschüttete Mülldeponie sind ideale Standorte. Aber auch schlechte landwirtschaftliche Böden oder Gebiete in unmittelbare Nähe von Autobahnen oder Bahngleisen bieten sich hervorragend als Flächen an.

Ein Solarpark findet sich dort, wo sonst niemand hinmöchte.

Was ist die Mindestgröße für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage?

Da der Entwicklungsaufwand eines Photovoltaik-Freiflächenprojekts sehr groß ist, zielen wir auf eine Mindestgröße von ca. 5 Hektar ab. Auch in der Errichtung gibt es Fixkosten, wie die Herstellung der Netzeinbindung, die Durchführung von Bodengutachten und Rammtests oder die gesamte Baustelleneinrichtung, welche alle unabhängig von der Projektgröße anfallen.

Unter besonderen Voraussetzungen, beispielsweise wenn das Grundstück bereits viele notwendige Voraussetzungen aufweist oder ein Netzanschluss über eine bestehende Transformatorstation erfolgen kann, ist auch die Nutzung einer kleineren Fläche möglich.

Gibt es eine Maximalgröße für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage?

Grundsätzlich nein, allerdings steigen mit der Parkgröße auch die Investitionssummen und damit das wirtschaftliche Risiko. Spätestens ab mehreren hundert Hektar ist für viele Firmen irgendwann der Punkt erreicht, an dem das Startkapital fehlt, um den Park noch größer auszulegen.

Außerdem muss ein ausreichend dimensionierter Netzanschluss verfügbar sein. Gerade dies ist sehr häufig der entscheidendere Faktor.

Welche PV-Anlagengröße kann auf meiner Fläche installiert werden?

Als Faustformel gilt: Ein Hektar Fläche bietet Platz für ein Mega-Watt Anlagenleistung.

Letztlich ist es für den Eigentümer jedoch völlig irrelevant, wie viele Module tatsächlich auf seinem Land stehen, bezahlt wird stets nach Fläche. Anstelle von Solarmodulen könnte auf Ihrem Grundstück also zum Beispiel auch ein Umspannwerk oder ein Wartungsweg entstehen.

Ist meine Freifläche zu steil?

Selbst wenn es etwas ungewöhnlich klingt, so können Solarparks auch auf etwas steilerem Gelände errichtet werden. Modultische sind typischerweise ohnehin um rund 20° geneigt.

Neben einer Ausrichtung nach Süden ist sogar eine etwas nach Osten oder Westen geneigte Fläche potenziell einen Blick wert.

Wie wichtig ist die Verschattungsfreiheit der Flächen?

Damit Solarmodule korrekt arbeiten können, sollten diese nicht regelmäßig beschattet werden. In der Praxis ist dies jedoch stets eine individuelle Entscheidung und wird bei Bedarf durch sogenannte Beschattungsanalysen schon in frühen Planungsphasen computergestützt simuliert.

Steuerliche Fragen

Wird beim Bau eines Solarparks meine landwirtschaftliche Fläche zu einer gewerblichen Fläche?

Ja. Und sobald die Fläche zur gewerblichen Produktion eingesetzt wird, ändern sich auch die entsprechend anfallenden Steuern.

Aber: Mit dieser gewerblichen Fläche verdienen Sie ein Vielfaches mehr. Ihr zusätzlicher Gewinn übertrifft diese höhere Steuerklasse bei weitem.

Muss ich auf meine Pacht noch Steuern zahlen?

Auch Pachteinnahmen sind Einnahmen und müssen demnach in Deutschland versteuert werden.

Steigt bei einem Wandel zu gewerblichen Flächen nicht die Erbschaftssteuer?

Wir empfehlen hier stets entweder einen Teil der Pacht für diese Einmalzahlung zu reservieren oder eine vorzeitige Schenkung/Vererbung vor Vertragsabschluss in Erwägung zu ziehen.

Ich möchte keine Steuern zahlen

Person A erhält jedes Jahr 1000 € Pacht und muss davon nur 100 € Steuern zahlen.

Person B erhält jedes Jahr 20.000€ Pacht und muss davon 2000€ Steuern zahlen.

 

Steuern zahlen müssen beide. Doch welche Person wären Sie lieber?

Rechtliche Fragen

Was passiert, wenn ich das Grundstück verkaufen oder vererben möchte?

Ein Eigentümerwechsel in der Vertragslaufzeit ist möglich, hier wird ein entsprechender Nachvertrag mit dem neuen Eigentümer geschlossen.

Muss ich meine landwirtschaftliche Verpachtung sofort kündigen?

Nein. Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Fläche kann bis zum Baubeginn des Solarparks erfolgen. Oft ist ein Vertragsabschluss erst der Beginn einer mehrjährigen Wartezeit bis sämtliche Vorbereitungen zum Bau abgeschlossen sind.

Technische Fragen

Ist ein Solarpark laut?

Nein, abgesehen von den Lüftern einiger technischen Komponenten erzeugt ein Solarpark keinerlei Störgeräusche. Außerhalb des Parkgeländes wird nichts zu hören sein.

Kann Ich meinen selbst produzierten Strom billiger kaufen?

Wir bieten keine speziellen Stromtarife für unsere Vertragspartner an.

Doch sämtlicher produzierte Strom wird ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Zumindest für lokale Anwohner dürfte also der auf Ihren Flächen physisch produzierte Strom auch im eigenen Haushalt ankommen.

Kann ich mir den fertigen Park ansehen?

Private Führungen unter Einhaltung von geltenden Sicherheitsstandards sind möglich.

Kontaktieren Sie uns am besten für einen direkten Austausch.